Zählerstände melden
Teilen Sie uns während unserer Öffnungszeiten Ihre Zählerstände mit:
- telefonisch unter +49 39954 361-0
Hier finden Sie alles, von Zählerstände melden, Abfuhrtermine für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vereinbaren, Anträge und Formulare, unsere Wasserzeitungen, unsere Meldestelle für Verstöße bis hin zur Bestandsaukunft und unseren Newsletter.
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Klicken Sie in das Bild und vereinbaren oder organisieren Sie Termine für die Abfuhr der Inhaltsstoffe Ihrer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube.
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Hier finden Sie eine Auswahl unserer Wasserzeitungen, die bis zum heutigen Tag erschienen sind.
Ihnen ist ein Verstoß aufgefallen, den Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Hinweis:
Möchten Sie eine Beschwerde einreichen, zum Beispiel wegen unfreundlichen Mitarbeitern, unzureichender Information, zu niedrigem Wasserdruck oder unbefriedigender Wasserqualität? Dann melden Sie sich bitte wie folgt:
Beschwerden fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie werden von uns über unser Beschwerdemanagement gelöst.
Ansonsten bildet die Grundlage für jeden Verstoß das Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG.
Danach können Sie alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.
Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.
Bei den Gesetzesverletzungen könnten das z. B. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gefahrstoffverordnung – GefStoffV, oder Mutterschutzgesetz – MuSchG und vieles mehr sein. Auch allgemeine Verletzungen der Ethik, der Werte und Normen unserer Gesellschaft gehören dazu.
Beispiele für interne Vorschriften sind alle Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen u. ä. des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.
Hier können Sie unkompliziert Bestandsauskünfte einholen oder Schachterlaubnisse beantragen. Nutzen Sie dazu einfach unser benutzerfreundliches Portal.
Sie haben eine Frage? Rufen Sie uns an.
Peter Dammann |
Leiter Investitionen |
p.dammann@wzv-malchin-stavenhagen.de |
+49 39954 361-560 |
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