Notfallnummer
039954 361-361
Kundenservice » WasserZweckVerband­ Malchin Stavenhagen

Kundenservice

Hier finden Sie alles, von Zählerstände melden, Abfuhrtermine für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vereinbaren, Anträge und Formulare, unsere Wasserzeitungen, unsere Meldestelle für Verstöße bis hin zur Bestandsaukunft und unseren Newsletter.

home chevron_right Kundenservice

Zählerstände melden

Teilen Sie uns während unserer Öffnungszeiten Ihre Zählerstände mit:

  • telefonisch unter +49 39954 361-0

Termin für Abfuhr von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Klicken Sie in das Bild und vereinbaren oder organisieren Sie Termine für die Abfuhr der Inhaltsstoffe Ihrer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube.

Nach dem Klicken gelangen Sie auf die Seite cc.wzv-ms.clausohm.de/login der Clausohm-Software GmbH aus 17039 Neverin und deren Programm circle.

Anträge und Formulare

HINWEIS: Der Inhalt dieser Seite kann nur mit der aktuellen Version des Adobe Readers korrekt angezeigt werden. Diesen können Sie sich bei Bedarf hier herunterladen.

Wasserzeitung

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Wasserzeitungen, die bis zum heutigen Tag erschienen sind.

Meldestelle für Verstöße

Ihnen ist ein Verstoß aufgefallen, den Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Verstoß melden

 

Hinweis:

Möchten Sie eine Beschwerde einreichen, zum Beispiel wegen unfreundlichen Mitarbeitern, unzureichender Information, zu niedrigem Wasserdruck oder unbefriedigender Wasserqualität? Dann melden Sie sich bitte wie folgt:

Beschwerden fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie werden von uns über unser Beschwerdemanagement gelöst.


Ansonsten bildet die Grundlage für jeden Verstoß das Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG.

Danach können Sie alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.

Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.
Bei den Gesetzesverletzungen könnten das z. B. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gefahrstoffverordnung – GefStoffV, oder Mutterschutzgesetz – MuSchG und vieles mehr sein. Auch allgemeine Verletzungen der Ethik, der Werte und Normen unserer Gesellschaft gehören dazu.

Beispiele für interne Vorschriften sind alle Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen u. ä. des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Bestandsauskunft

Hier können Sie unkompliziert Bestandsauskünfte einholen oder Schachterlaubnisse beantragen. Nutzen Sie dazu einfach unser benutzerfreundliches Portal.

GIS-Portal

Sie haben eine Frage? Rufen Sie uns an.


Peter Dammann
Leiter Investitionen
p.dammann@wzv-malchin-stavenhagen.de
+49 39954 361-560

Newsletter

Klicken Sie hier und Sie gelangen in den Bereich unseres Newsletters.