Kostenerstattung Trinkwasser
Die Aufwendungen für die Herstellung eines Hausanschlusses sind dem WZV in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
Auf seinem Grundstück kann der Anschlussberechtigte Eigenleistungen erbringen, ausgenommen hiervon sind Rohrverlegungen und Installationsarbeiten.
Die Herstellungskosten für weitere vom Anschlussberechtigten zusätzlich geforderte Hausanschlüsse sind dem WZV entsprechend dem tatsächlich entstandenen Aufwand zu erstatten.
Die Aufwendungen für die Beseitigung eines Hausanschlusses sind dem WZV entsprechend des tatsächlich entstandenen Aufwandes zu erstatten.
Die Aufwendungen für den Einbau einer Untermessung sind dem WZV zu erstatten.
(s. a. unsere Satzungen/Ortsrecht)
Kostenerstattungen Abwasser
Wird für ein Grundstück ein weiterer Grundstücksanschluss hergestellt, erneuert, verändert oder beseitigt, so sind dem WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen die ihm dafür entstehenden Kosten in der tatsächlich entstehenden Höhe zu ersetzen.
(s. a. unsere Satzungen/Ortsrecht)