Notfallnummer
039954 361-361

Meldestelle für Verstöße

Ihnen ist ein Verstoß aufgefallen, den Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

 

Verstoß melden

home chevron_right Hinweise nach HinSchG

Hinweis:

Möchten Sie eine Beschwerde einreichen, zum Beispiel wegen unfreundlichen Mitarbeitern, unzureichender Information, zu niedrigem Wasserdruck oder unbefriedigender Wasserqualität? Dann melden Sie sich bitte wie folgt:

Beschwerden fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie werden von uns über unser Beschwerdemanagement gelöst.

 


 

Ansonsten bildet die Grundlage für jeden Verstoß das Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG.

Danach können Sie alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.

Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.
Bei den Gesetzesverletzungen könnten das z. B. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gefahrstoffverordnung – GefStoffV, oder Mutterschutzgesetz – MuSchG und vieles mehr sein. Auch allgemeine Verletzungen der Ethik, der Werte und Normen unserer Gesellschaft gehören dazu.

Beispiele für interne Vorschriften sind alle Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen u. ä. des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.