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Häufig gestellte Fragen
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W e l c h e F r a g e n h a b e n S i e ?
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Schreiben Sie unter dem Stichwort “Häufig gestellte Fragen” an:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen
Schultetusstraße 56
17153 Stavenhagen
oder per Mail an
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oder einfach anrufen unter
Gebühren: Warum muss ich 2-mal (oder öfter) die Grundgebühr zahlen? Ich habe doch nur einen Wasserzähler.
Die Berechnung der Grundgebühr bei einem zentralen Anschluss an Trink- oder/und Abwasser erfolgt beim WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen gemäß Satzungen nach Wohneinheiten.
Eine Wohneinheit im Sinne unserer Satzungen ist jeder überwiegend Wohnzwecken dienende umschlossene Raum oder jede Wohnzwecken dienenden Einheit von umschlossenen Räumen, die von anderen Wohnungen und fremden Räumen baulich abgeschlossen ist und einen eigenen Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppenraum, Flur oder anderen Vorraum verfügt. Dies können auch Zweit, Einlieger- und Ferienwohnungen, Wochenendhäuser und zur Wohnnutzung ausgebaute Dach- und Kellergeschosse sein. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen bedarf es der baulichen Abgeschlossenheit und der besonderen Zugangsmöglichkeit nicht.
Es ist dabei völlig unerheblich, ob eine Wohnung bewohnt oder unbewohnt ist. Beiden Wohnungen, ob bewohnt oder nicht, wird der gleiche Vorteil vermittelt, jederzeit Wasser zu entnehmen und/oder Schmutzwasser zu abzuleiten. Und dieser Vorteil wird mit der Grundgebühr bezahlt.
Mit der Grundgebühr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (diese werden auch als invariable Kosten oder als Fixkosten bezeichnet) ganz oder teilweise abgegolten.
Gebühren: Warum muss ich Abschläge bezahlen und wie werden diese berechnet?
Die Abschläge sind eine zeitnahe Bezahlung der Trinkwasser- und Abwassergebühren.
Der erste Abschlag im Jahr wird erst zum 28.02. erhoben. Für ein Jahr erheben wir 10 Abschlagszahlungen (Februar bis November).
Die Berechnung der zukünftigen Abschläge erfolgt mit der Jahresverbrauchsabrechnung. Der Gesamtgebrauch des Vorjahres wird unter Berücksichtigung von eventuellen Gebührenänderungen auf 11 gleiche Teile berechnet. 10 Teile werden als Abschläge, der 11. Teil wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung erhoben.
Gebühren: Warum muss ich für meine Kleinkläranlage bzw. abflusslose Grube eine Grundgebühr bezahlen?
Die Grundgebühr für Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ist KEINE Gebühr für die im Eigentum des Eigentümers stehende Anlage selbst.
Sie ist vielmehr ein Teil der Benutzungsgebühr, die Sie für das Abholen, Transportieren, Reinigen etc. des Inhaltes aus Ihrer Anlage leisten müssen. Ihre Anlage dient dabei lediglich als Maßstab für die Grundgebühr.
Mit der Grundgebühr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (diese werden auch als invariable Kosten oder als Fixkosten bezeichnet) ganz oder teilweise abgegolten. Diese betragen durchschnittlich bis zu 80 % der Gesamtkosten. Das sind Kosten für die Technik (Fahrzeuge, Kläranlagen für die Reinigung des Abwassers aus den Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben, …), Infrastruktur, Qualitätskontrollen, Gewässerschutz, Personal. Diese Kosten sind unabhängig davon, ob der Inhalt Ihrer Kleinkläranlage oder ablusslose Grube einmal, alle zwei Jahre oder noch länger abgefahren wird. Diese Kosten halten wir ständig für Sie vor.
Gebühren: Was ist, wenn mein Haus leer steht und der Trinkwasseranschluss nicht genutzt wird?
Da die Verbrauchstelle (in der Regel ein Haus) mit dem Versorgungsnetz verbunden ist und über einen geeichten Wasserzähler des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen verfügt, besteht per Gesetz ein gültiger Versorgungsvertrag. Dementsprechend sind Grundgebühren zu entrichten.
Die Grundgebühren entstehen unabhängig davon, wieviel Trinkwasser Sie aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnehmen bzw. wieviel Schmutzwasser eingeleitet wird. Sie entstehen auch, wenn Sie gar kein Trinkwasser entnehmen bzw. Schmutzwasser einleiten.
Die Grundgebühren stellen eine Benutzungsgebühr dar, die für die Inanspruchnahme der Lieferungs- und Betriebsbereitschaft einer Einrichtung erhoben wird. Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten, die sogenannten Fixkosten abgegolten.
Erst mit der Stilllegung erlischt die Gebührenpflicht (Antrag Stilllegung).
Bei der Stilllegung wird die Verbrauchstelle vom Trinkwassernetz und vom Schmutzwassernetz getrennt sowie der Wasserzähler ausgebaut. Dazu ist der Zugang zum Wasserzähler notwendig.
Wird nach der Stilllegung des Trinkwasser- und Schmutzwasserhausanschlusses wieder Trinkwasser benötigt, so ist ein Antrag auf Trinkwasser- und Schmutzwasserhausanschlusses zu stellen.
Die Wiederherstellung wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Gebühren: Kann ich einen Teil meines Schmutzwasser von meiner Rechnung (Gebührenbescheid) absetzen, da ich das Trinkwasser für den Garten, für meinen Pool, für die Tierhaltung oder für etwas anderes nutze?
Ja.
Stellen Sie dazu einen Antrag.
Auf unserer Seite Downloads finden Sie das entsprechende Formular.
Oder klicken Sie gleich hier.
Bei Fragen rufen Sie unseren Kundenservice an.
Haus- u. Grundstücksanschluss: Kann ich einen zusätzlichen Anschluss an Abwasser haben?
Es sollte möglich sein.
Am einfachsten geht das auf unserer Downloadseite.
Dort finden Sie das entsprechende Formular.
Oder klicken Sie gleich hier.
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Abwasser, Gebühren, Hausinstallation, Kundenanlage und Schmutzwasser: Wann lohnt sich der Einbau einer Untermessung für Abwasser?
Wenn Sie einen z. B. großen Garten bewässern oder einen Swimmingpool besitzen, kann sich der Einbau einer Untermessung für Abwasser lohnen. Hier erklären wir Ihnen, wann dies sinnvoll ist und welche Kosten zu beachten sind.
Was ist eine Untermessung?
Eine Untermessung wird durch einen zusätzlichen Trinkwasserzähler durchgeführt, der hinter dem Hauptzähler installiert wird. Sie misst den Wasserverbrauch, der nicht in die Kanalisation oder eine abflusslose Abwassergrube gelangt – etwa bei der Gartenbewässerung oder beim Befüllen eines Pools. Diese Wassermenge wird dann von der Schmutzwasserabrechnung abgezogen.
Wann lohnt sich der Einbau einer Untermessung?
Ob sich der Einbau einer Untermessung für Sie lohnt, hängt davon ab, wie viel Wasser Sie für Zwecke nutzen, bei denen kein Abwasser entsteht (z. B. Garten, Pool). Hier sind die wichtigsten Punkte:
-
Bei Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal:
Die Grundgebühr für eine Untermessung beträgt 15,36 € pro Jahr. Da die Schmutzwassergebühren bei 3,02 €/m³ liegen, lohnt sich eine Untermessung erst über einem Wasserverbrauch von 5 m³ pro Jahr, den Sie beispielsweise für Ihren Garten oder Pool nutzen.
Bei 10 m³ sparen Sie etwa 15,10 € im Jahr, bei 20 m³ sogar rund 45,30 €.
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Bei einer abflusslosen Grube
Hier liegt die Grundgebühr ebenfalls bei 15,36 € pro Jahr, jedoch sind die Schmutzwassergebühren mit 16,67 €/m³ deutlich höher. Eine Untermessung lohnt sich daher schon ab 1 m³ Wasserverbrauch pro Jahr.
Wobei die Betonung hier auf “ab” liegt – bei 1 m³ ist die Ersparnis gleich 0 €.
Bei 10 m³ sparen Sie etwa 83,35 €, bei 20 m³ sogar rund 250,05 €.
Einmalige Kosten
Neben den jährlichen Grundgebühren fallen einmalige Kosten für den Einbau an. Der Einbau des Zählers kostet etwa 51,72 €. Hinzu kommen die Kosten für die Einbaugarnitur, die je nach örtlicher Gegebenheit variieren können. Diese Kosten müssten also noch auf die obigen mit aufgeschlagen werden. Somit kann man sagen, je länger Sie die Untermessung nutzen, um so mehr rentiert sich diese. Bei 5 Jahren und entsprechend 5 oder 1 m³ Trinkwassergebrauch (s. vorherigen Punkt) dürften die Kosten kaum wieder reinkommen.
Wichtig: Das abgemessene Wasser darf nicht in die Kanalisation!
Das Wasser, das durch die Untermessung erfasst wird, darf nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage oder eine abflusslose Grube geleitet werden. Auch wenn Sie beispielsweise Ihren Swimmingpool entleeren, darf dieses Wasser nicht als Abwasser behandelt werden.
Fazit
Eine Untermessung lohnt sich, wenn Sie regelmäßig und über mehrere Jahre größere Mengen Wasser außerhalb der Abwassersysteme nutzen. Prüfen Sie Ihren jährlichen Wasserverbrauch für Garten oder Pool – verbrauchen Sie deutlich mehr als 5 m³ im Jahr (bei Anschluss an den öffentlichen Kanal) oder 1 m³ (bei einer abflusslosen Grube) können Sie durch den Einbau einer Untermessung sparen.
Möchten Sie eine Untermessung beantragen? Klicken Sie einfach auf diesen Link.
Wasser: Was ist bei einer zeitweiligen Unterbrechung der Trinkwasserversorgung zu beachten?
Eine Unterbrechung der Trinkwasserversorung werden wir immer versuchen anzukündigen.
Bei einer plötzlichen Unterbrechung (z. B. durch einen Rohrbuch) ist eine Ankündigung naturbedingt nicht zeitnah möglich.
Bei einer geplanten Unterbrechung kündigen wir diese in der Regel immer an. Per Briefkastenwurf an die betroffenen Haushalte, per Newsletter und auf unserer Internetseite Akuelles. Die Unterbrechungen dienen dazu, um wichtige Instandhaltungsmaßnahmen o. ä. am Trinkwasserversorungsnetz oder an einem Trinkwasserwerk vorzunehmen.
Für die Zeit der Unterbrechung bitten wir Sie
- sich ausreichend mit Trinkwasser zu bevorraten (falls noch möglich) und
- das Hauptabsperrventil, das sich hinter dem Wasserzähler befindet
(in der Regel Richtung Haus), zu schließen.
Nach der Unterbrechung …
- kann es zu zeitweiligen Trübungen des Trinkwassers kommen, die gesundheitlich unbedenklich sind.
- lassen Sie bitte für ca. 5 – 10 Minuten Wasser aus den Kaltwasserhähnen so lange laufen, bis es klar und kühl ist.
Erst danach öffnen Sie bitte vorhandene Warmwasserhähne.
An den Arbeitstagen in der Zeit von 7:00 bis 15:45 Uhr beantwortet Herr Holz unter der Tel.-Nr.: 039954 361-314 gern Ihre Fragen.
Freundliche Grüße aus Stavenhagen
Hausinstallation, Kundenanlage und Wasser: Was ist ein Installateurverzeichnis?
Trinkwasser-Kundenanlagen (s. a. den Fachbegriff “Kundenanlage” auf Fachbegriffe) dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften des § 14 der Wasserversorungssatzung des WZV und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
Die Errichtung der Kundenanlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist oder durch den WZV oder dessen Beauftragte. Der WZV ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Kurz gesagt, in einem Installateurverzeichnis sind allle Fachfirmen aufgelistet, die an einem Hausanschluss arbeiten dürfen.
Wasser: Welchen ph-Wert hat mein Wasser?
Das ist abhängig davon, von welchem Wasserwerk Sie versorgt werden.
Der ph-Wert liegt bei allen unseren Wasserwerken bei ca. 7, ….
Genaueres erfahren Sie auf unserer Seite Trinkwasserversorgung.
Unter der Teilüberschrift “Wasserwerke in der Übersicht” finden Sie alle Wasserwerke und die dazu angeschlossenen Orte. Wenn Sie Ihren Ort gefunden haben, klicken Sie bitte rechts davon auf die pdf-Datei. Nun werden Ihnen die chemischen Parameter Ihres Wassers angezeigt.
Bei Fragen rufen Sie unseren Kundenservice an.
Hausinstallation: Wer darf an meiner Trinkwasser- und/oder Abwasserhausinstallationsanlage arbeiten?
Ihre Hausanlage schließt immer an eine öffentliche Anlage an. Trinkwasser ist dazu noch DAS WICHTIGSTE LEBENSMITTEL überhaupt. Es muss also immer gewährleistet sein, dass alles “fachmännisch” erledigt wird.
Darum dürfen Arbeiten an der Hausinstallation nur von zugelassenen Firmen durchgeführt werden.
Damit Sie diese schnell finden, haben wir für Sie ein Installateurverzeichnis angelegt.
Sie finden dieses auch in unserem Downloadbereich.
Bei Fragen rufen Sie unseren Kundenservice an.
Wasser: Wie hart ist eigentlich das Wasser im WasserZweckVerband?
Das erfahren Sie auf unserer Seite Technische Infos.
Dort finden Sie ein entsprechende Formular.
Oder klicken Sie gleich hier.
Bei Fragen rufen Sie unseren Kundenservice an.
Zahlwesen: Wo kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat beantragen (Einzugsermächtigung erteilen)?
Gleich hier – ausdrucken, ausfüllen, abschicken.
Sie finden das Formular auch auf unserer Downloadseite – ausdrucken, ausfülle, abschicken.
Ansonsten rufen Sie bei unserem Kundenservice an.
Gebühren: Wo kann ich meinen Zählerstand melden?
Am einfachsten geht das auf unserer Downloadseite.
Dort finden Sie das entsprechende Formular.
Oder klicken Sie gleich hier.
Bei Fragen rufen Sie unseren Kundenservice an.
Gebühren: Wo oder wie melde ich mich um? (Eigentümerwechsel)
Sämtliche Gebührenbescheide inklusive andere Bescheide und Rechnungen bekommt in der Regel immer der Eigentümer des betreffenden Grundstückes.
Teilen Sie uns daher ein Eigentümerwechsel so schnell wie möglich schriftlich mit.
Auf unserer Seite Downloads finden Sie dazu das entsprechende Formular.
Oder klicken Sie gleich hier.
Bei Fragen rufen Sie unseren Kundenservice an.
Haus- u. Grundstücksanschluss: Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Anschluss/Änderung/Erneuerung an Trinkwasser?
Am einfachsten geht das auf unserer Downloadseite.
Dort finden Sie das entsprechende Formular.
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Haus- u. Grundstücksanschluss: Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Anschluss/Änderung/Erneuerung an Abwasser?
Am einfachsten geht das auf unserer Downloadseite.
Dort finden Sie das entsprechende Formular.
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