5. Änderungssatzung der Verbandssatzung
5. Änderungssatzung der Verbandssatzung vom 28.09.2006 des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen, zuletzt geändert am 17.10.2019
Auf der Grundlage des § 152 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, S. 270) wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen am 03.12.2024 die Verbandssatzung wie folgt geändert:
Artikel 1
Die Verbandssatzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 28.09.2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.10.2019 wird wie folgt geändert:
I. In § 6 Abs. 2 wird der Spiegelstrich 7 (7. Aufzählungspunkt) ersatzlos gestrichen.
II. In § 7 Abs. 4 wird der Spiegelstrich 4 (4. Aufzählungspunkt) wie folgt neu gefasst:
- Entscheidungen über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren bis zu einem geschätzten Wertumfang von unter 100.000 € (Netto)
III. In § 8 Abs. 3 wird der Spiegelstrich 3 (3. Aufzählungspunkt) wie folgt neu gefasst:
- Entscheidungen über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren bis zu einem geschätzten Wertumfang von 100.000 € (Netto) bis unter 1.000.000 € (Netto)
IV. § 17 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen des WZV erfolgen im Internet auf der Homepage des WZV unter der Internetadresse
wzv-malchin-stavenhagen.de.
Die öffentlichen Bekanntmachungen sind mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar sind. Der Tag der Verfügbarkeit wird in der Bekanntmachung vermerkt.
(2) Der Gegenstand der öffentlichen Bekanntmachung (insbesondere Satzungen) kann von jedermann bei der Bezugsadresse
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen
Schultetusstraße 56
17153 Stavenhagen
zur postalischen Übersendung angefordert werden. Die Übersendung erfolgt kostenpflichtig. Zudem werden Textfassungen der Satzungen am Verwaltungssitz (Adresse siehe Bezugsadresse) bereitgehalten oder liegen zur Mitnahme aus.
(3) Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder umfangreiche Texte Bestandteil der Bekanntmachung, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie am Verwaltungssitz des WZV, Schultetusstraße 56, 17153 Stavenhagen, zu den Dienststunden öffentlich ausgelegt werden. Die Auslegungsfrist beträgt 1 Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Auf die Auslegung ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen (Ersatzbekanntmachung). Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.
(4) Sind öffentliche Bekanntmachungen in der festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt eine Bekanntmachung durch Aushang an einer Bekanntmachungstafel im Verwaltungssitz des WZV. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. Die öffentliche Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen des Hinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen, soweit sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
Artikel 2
Die 5. Änderungssatzung der Verbandssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Beschlussfassung zur 5. Änderungssatzung der Verbandssatzung vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 17.10.2019, erfolgte einstimmig mit 28 anwesenden von 33 satzungsgemäßen Stimmen in der Verbandsversammlung am 03.12.2024.
Die 5. Änderungssatzung der Verbandssatzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 17.10.2019 wurde dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gemäß § 152 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern angezeigt.
Mit Schreiben vom 31.01.2025 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als untere Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte Satzung keine Verletzungen von Rechtsvorschriften geltend gemacht wurden.
Stavenhagen, den 05.02.2025
Axel Müller
Verbandsvorsteher
Diese Satzung wurde am 17.02.2025 veröffentlicht.
Diese Satzung mit den entsprechender Lesefassung finden Sie ebenfalls unter Ortsrecht.