4. Änderungssatzung der Schmutzwasserbeseitigungssatzung – dezentral –
4. Änderungssatzung zur Satzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen über die dezentrale Schmutzbeseitigung
Schmutzwasserbeseitigungssatzung – dezentral –
Auf der Grundlage der §§ 2, 5, 151 und 154 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), des Kommunalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), den Vorschriften der Verbandssatzung vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 19.11.2019 und der Schmutzwasserbeseitigungssatzung – dezentral – vom 04.01.2018, zuletzt geändert am 06.12.2021, hat die Verbandsversammlung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen in ihrer Sitzung vom 04.12.2023 die 4. Änderungssatzung der Schmutzwasserbeseitigungssatzung – dezentral – beschlossen:
Artikel 1
Die Schmutzwasserbeseitigungssatzung – dezentral – vom 04.01.2018, zuletzt geändert am 06.12.2021, wird wie folgt geändert:
I. 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In § 16 Abs. 1 wird die Zahl
– für die Mengengebühr „41,11“ durch die Zahl „32,73“ ersetzt.
II. 16 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
In § 16 Abs. 2 werden die Zahlen
– für die Mengengebühr „16,26“ durch die Zahl „16,67“ und
– für die Mengengebühr „19,50“ durch die Zahl „20,27“ ersetzt.
Artikel 2
Die 4. Änderungssatzung der Schmutzwasserbeseitigungssatzung – dezentral – tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.
Stavenhagen, den 19.12.2023
Axel Müller
Verbandsvorsteher
Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen, Schultetusstraße 56, 17153 Stavenhagen, geltend zu machen. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Die Satzungen mit den entsprechenden Lesefassungen finden Sie ebenfalls unter Ortsrecht.