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4. Änderungssatzung der Verbandssatzung

4. Änderungssatzung der Verbandssatzung vom 28.09.2006 des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen, zuletzt geändert am 06.03.2017 

Auf der Grundlage des § 152 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Neufassung vom 13.07.2011 (GVOBl. MV 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV 2019, S. 467), hat die Verbandsversammlung am 17.10.2019 die 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung (4. Änderungssatzung) beschlossen:

 

Artikel 1

Die Verbandssatzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 28.09.2006 wird wie folgt geändert:

 

I. Der § 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2

Verbandsgebiet, Verbandsmitglieder und Ihr Stimmrecht

(2) Nachstehend aufgeführte Städte und Gemeinden bilden den Zweckverband:

Städte Gemeinden Gemeinden
Malchin Basedow Jürgenstorf
Neukalen Bredenfelde Kittendorf
Stavenhagen Briggow Knorrendorf
Faulenrost Kummerow
Gielow Mölln
Grammentin Ritzerow
Gülzow Rosenow
Ivenack Zettemin

 

II. Der § 5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

§ 5 Verbandsversammlung

(4)  Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig und erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 €.

 

III. Der § 7 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:

§ 7 Verbandsvorsteher

(6)  Der Verbandsvorsteher ist ehrenamtlich tätig. Er erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 440 €.

 

IV. Der § 8 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

§ 8 Verbandsvorstand

(4)  Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 € für die Teilnahme an den Vorstandssitzungen.

 

V. Der § 9 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

§ 9 Wirtschaftsprüfung

(3)  Die Prüfung des Verbandes erfolgt durch den Landesrechnungshof M­V gemäß geltendem Kommunalprüfungsgesetz des Landes. Ein durch die Verbandsversammlung bestellter Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 2 Mitgliedern, begleitet die Haushaltsführung des Verbandes.

 

VI. Der § 9 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

§ 9 Wirtschaftsprüfung

(5)  Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig und erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 €.

 

Artikel 2

Die 4. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Die Beschlussfassung zur 4. Änderungssatzung der Verbandssatzung vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 06.03.2017, erfolgte einstimmig mit 29 anwesenden von 33 satzungsgemäßen Stimmen in der Verbandsversammlung am 17.10.2019.

Die 4. Änderungssatzung der Verbandssatzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 06.03.2017 wurde dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern angezeigt.

Mit Schreiben vom 18.11.2019 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als untere Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte Satzung keine Verletzungen von Rechtsvorschriften geltend gemacht wurden.

Stavenhagen, den 19.11.2019

Axel Müller
Verbandsvorsteher