3. Änderungssatzung der Verbandssatzung
Auf der Grundlage des § 152 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Neufassung vom 13.07.2011, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) hat die Verbandsversammlung am 06.03.2017 die 3. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
In der Verbandssatzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 24.11.2011, wird der § 3 Aufgabe des Zweckverbandes um den Absatz (5) ergänzt:
§ 3 Aufgabe des Zweckverbandes
(5) Der Zweckverband kann zur Aufgabenerfüllung nach Maßgabe der Kommunalverfassung M-V Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts errichten, übernehmen oder sich daran beteiligen.
Artikel 2
Die 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung der Verbandssatzung vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 24.11.2011 erfolgte einstimmig mit 33 anwesenden von 35 satzungsgemäßen Stimmen in der Verbandsversammlung am 06.03.2017.
Die 3. Änderungssatzung der Verbandssatzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 24.11.2011 wurde dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern angezeigt.
Mit Schreiben vom 12.04.2017 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als untere Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte Satzung keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Stavenhagen, den 27.04.2017
Inge Maischak
Verbandsvorsteherin