Abkochanordnung für die Haushalte von Gielow, Gielower Mühle, Gielow-Ausbau H-Nr. 11-12 und Peenhäuser
Bei einer Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Mikroorganismen kommen natürlicherweise in Grund-, Trink-, Mineralwässern etc. vor.
In diesem Fall wurden Mikroorganismen ermittelt, die gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung im Trinkwasser nicht enthalten sein dürfen.
Da eine gesicherte Aussage hinsichtlich der Auswirkung auf die Gesundheit bzw. das Wohlbefinden derzeit nicht getroffen werden kann, hat das Gesundheitsamt des Landkreises vorsorglich angeordnet, dasTrinkwasser aus den Versorgungsleitungen der oben genannten Orte ab sofort abzukochen. Bitte beachten Sie dabei, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss.
Das Gleiche gilt für Wasser, das bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln verwendet wird (z. B. Salatputzen, Zähneputzen). Ebenso bei der Reinigung von Geräten oder Gefäßen. Das mit Hilfe von Geschirrspülern gereinigte Geschirr kann so, wie es dem Geschirrspüler entnommen wird, genutzt werden.
Bei Vorliegen weiterer Ergebnisse oder Erkenntnisse werden wir Sie sofort informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Fragen helfen Ihnen gern
Herr Kettner unter der Telefonnummer 0173 7258318
oder
Herr Holz unter 0173 6337235 weiter.
Ihr WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen