2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen
Aufgrund des § 154 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Neufassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des Kommunalabgabengesetzes vom 12.04.2005 (GVBI. M-V S. 146), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), den Vorschriften der Verbandssatzung vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 24.11.2011 und der Wasserversorgungssatzung vom 10.12.2007 hat die Verbandsversammlung am 13.03.2013 die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung Trinkwasser beschlossen:
Artikel 1
Die Gebührensatzung – Trinkwasser – des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 10.12.2007, zuletzt geändert am 13.01.2010 wird wie folgt geändert:
§ 1 Benutzergebühren
(3) Die Benutzungsgebühren werden als Mengengebühr und Grundgebühr erhoben.
a) Die Mengengebühr beträgt bei einem Jahresverbrauch (pro Hausanschluss):
bis 25.000 m³ | 1,48 EUR/m³ |
von 25.001 bis 100.000 m³ | 1,25 EUR/m³ |
ab 100.001 m³ | 1,05 EUR/m³ |
Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 %. Die Umsatzsteuer ist in dem Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.
c) Die Grundgebühr wird für die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung zur Trinkwasserversorgung erhoben und ist unabhängig von der Menge des bezogenen Trinkwassers zu entrichten.
Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit 93,36 EUR/jährlich.
Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 7%. Die Umsatzsteuer ist in dem Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.
cc) Die Grundgebühr für sonstige Abnehmer (industriell, gewerblich, landwirtschaftlich oder öffentlich genutzt) wird nach der Nennleistung der Messeinrichtung berechnet und beträgt jährlich.
Qn in m³/h | |
bis Qn 2,5 | 93,36 EUR |
bis Qn 6 | 495,25 EUR |
bis Qn 10 | 836,32 EUR |
bis Qn 15 | 1238,04 EUR |
bis Qn 40 | 2785,47 EUR |
bis Qn 60 | 2807,27 EUR |
bis Qn 150 | 4767,49 EUR |
Hierzu kommt die gesätzliche Umsatzsteuer von 7%. Die Umsatzsteuer ist in dem Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.
Artikel 2
Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Trinkwasser tritt am 01.07.2013 in Kraft.
Stavenhagen, den 13.03.2013
Maischak
Verbandsvorsteherin