Abkochanordnung für die Haushalte Sülten und Sülten Hof muss bestehen bleiben
Für die Haushalte der Orte Sülten und Sülten Hof muss die Abkochanordnung vom 24.11.2012 leider bestehen bleiben.
Die betroffenen Einwohner haben wir heute über die von uns eingeleiteten Maßnahmen mit einem Handzettel informiert.