Abkochanordnung für die Haushalte Sülten und Sülten Hof
Bei der Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Mikroorganismen kommen natürlicherweise in Grund-, Trink-, Mineralwässern etc. vor. In diesem Fall wurden Mikroorganismen ermittelt, die gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung im Trinkwasser nicht enthalten sein dürfen. Da eine gesicherte Aussage hinsichtlich der Auswirkung auf die Gesundheit bzw. des Wohlbefinden derzeit nicht getroffen werden kann, hat das Gesundheitsamt des Landkreises vorsorglich angeordnet, das ab der Versorgungsleitung der oben genannten Orte abzukochen.
Bitte beachten Sie dabei, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss.
Das Gleiche gilt für Wasser, das bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln verwendet wird (z.B. Salatputzen, Zähneputzen). Ebenso bei der Reinigung von Geräten oder Gefäßen. Duschen und Baden sind ohne Einschränkungen möglich.
Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
Sofern die mikrobiologische Verunreinigung beseitigt worden ist, werden wir die Aufhebung dieser Anordnung bekannt geben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Fragen rufen Sie unseren Mitarbeiter Herrn Steffen Pleinert unter der 0173 6337235 an.
Ihr WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen