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Fragen von der ZDF-Redaktion „Frontal 21“

An dieser Stelle möchten wir Fragen der ZDF-Redaktion “Frontal 21” vom 01.02.2012 und unsere Antworten vom 10.02.2012 veröffentlichen. Die Fragen wurden uns im Zusammenhang mit den mikrobiologischen Beanstandungen in einigen Wasserwerken unseres Einzugsgebietes schriftlich gestellt.

Vor den Fragen noch einige allgemeine Aussagen zu unserem Zweckverband.

Der WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen (WZV) versorgt aktuell 25.243 Einwohner, die Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Landwirtschaft in den Städten Malchin, Stavenhagen und Neukalen sowie in den Gemeinden der Amtsbereiche Am Kummerower See und Stavenhagen mit Trinkwasser (insgesamt werden 103 Orte bzw. Ortsteile vom Zweckverband mit Trinkwasser versorgt).

Die Versorgung wird abgesichert durch:

  • 70 Brunnen
  • 27 Wasserwerke
  • 16 Trinkwasserspeicher (zur Absicherung der Verbrauchsspitzen)
  • 381 km Rohrnetz (ohne Hausanschlusse)

Die Wasserlieferung erfolgt grundsatzlich ohne weitere chemische Zusätze.

 

Jetzt zu den Fragen:

 

1.    In welchem Zeitraum, wo und wie viele Bürger waren betroffen?

Im November 2011 wurden in den Wasserwerken Basepohl, Gädebehn, Stavenhagen und Malchin mikrobiologische Beanstandungen festgestellt.
In Malchin konnte mit der sofortigen Außerbetriebnahme des Trinkwasserspeichers einer Trinkwasserdesinfektion vorgebeugt werden. Dies war in den anderen betroffenen Wasserwerken technisch nicht möglich.

Die Wasserwerke Basepohl, Gädebehn und Stavenhagen versorgen insgesamt 15 Orte bzw. Ortsteile mit insgesamt 6.870 Einwohner.

Der Zeitraum der vom Gesundheitsamt angeordneten Abkochanordnung stellt sich wie folgt dar:

  • Wasserwerk Gädebehn: vom 20.November 2011 bis 31.Januar 2012
  • Wasserwerk Basepohl: vom 26.November 2011 bis heute (inzwischen aufgehoben am 14.02.2012)
  • Wasserwerke Stavenhagen: vom 26.November 2011 bis heute (inzwischen aufgehoben am 14.02.2012)

 

2.    Welche Art von Kontamination wurde festgestellt (welche Viren, Bakterien)?

In den Trinkwasserspeichern der Wasserwerke Basepohl, Gädebehn, Malchin und Stavenhagen wurden Enterokokken festgestellt.
Laut Trinkwasserverordnung dürfen im Trinkwasser null koloniebildende Einheiten (0 KBE) nachgewiesen werden. In den entnommenen Wasserproben wurden jedoch 1 … 2 KBE analysiert.

 

3.    Wie sind die Verunreinigungen festgestellt worden?

Das Trinkwasser wird laut Trinkwasserverordnung überwacht.

Nachdem mikrobiologische Auffälligkeiten in Wasserversorgungsanlagen in Brandenburg und den östlichen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns bekannt wurden, war es für uns selbstverständlich, den Untersuchungsumfang zu erhöhen.

Deshalb haben wir bereits im Oktober und November 2011 zusätzliche mikrobiologische Untersuchungen in den Wasserwerken mit Trinkwasserspeichern veranlasst. Dabei wurden in sogenannten Stufenkontrollen Wasserproben aus den Brunnen, den Filteranlagen, den Trinkwasserspeichern und dem Rohrnetz entnommen und untersucht.

 

4.    Was war die Ursache?

Basierend auf der Stellungnahme des DVGW-Technologiezentrums Wasser Karlsruhe, Außenstelle Dresden von Anfang Dezember 2011 wurden auch bei uns Mücken als Überträger der festgestellten Bakterien ausgemacht.

 

5.    Welche Maßnahmen wurden getroffen?

Nach bekannt werden der Untersuchungsergebnisse im November 2011 wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Verfügung der Abkochanordnungen durch das Gesundheitsamt,
  • Anordnung der Trinkwasserdesinfektionen durch das Gesundheitsamt,
  • Information der betroffenen Bürger per Postwurfsendung,
  • Information der betroffenen Bürger über die Medien, wie NDR 1 Radio MV, Antenne MV, Ostseewelle sowie die örtliche Tagespresse,
  • regelmäßiger Informationsaustausch mit den betroffenen Lebensmittelbetrieben,
  • zusätzliche Zusammenkunft mit dem Gesundheitsamt, dem Lebensmittelamt und den Lebensmittelbetrieben,
  • erneute Information der betroffenen Bürger Mitte Dezember 2011 mittels Informationsblatt und Tagespresse zum aktuellen Stand der Trinkwassersituation,
  • regelmäßige Informationen auf unserer Internetseite.

Die übereinstimmenden Befunde aller Untersuchungen hatten bestätigt, dass “nur” die Trinkwasserspeicher betroffen waren, d.h. die Analysen der Brunnen und auch die der Aufbereitungsanlagen waren ohne Beanstandungen.

Demzufolge haben sich die durchzuführenden Maßnahmen auf die Trinkwasserspeicher der Wasserwerke Basepohl, Gädebehn und Stavenhagen konzentriert. Die Speicher wurden außer Betrieb genommen, gereinigt und desinfiziert und danach wieder in Betrieb genommen. Alle Arbeiten und die Beprobungen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

 

6.    Wie wird ihr Trinkwasser gewonnen?

Unser Trinkwasser wird ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Nach der Förderung aus den 30 bis 120 m tiefen Brunnen wird in den Wasserwerken lediglich der Eisen- und Mangangehalt in Kiesfiltern reduziert. Das so aufbereitete Wasser gelangt ohne weitere Behandlung über das Rohrnetz zu unseren Kunden.

 

7.    Sind in der Vergangenheit ähnliche Vorkommnisse aufgefallen?

Eine solche und vor allem flächendeckende Serie von Beanstandungen ist in unserer Region erstmalig festzustellen gewesen.

(Im östlichen Teil von Mecklenburg-Vorpommern, von Rügen bis Brandenburg, sind viele Wasserversorgungsbetriebe und alle unsere direkten Nachbarverbände mit den gleichen Befunden auffällig geworden.)

 

8.    Verfügt die betroffene Wasseraufbereitung über eine Ultrafiltrationsanlage? Falls nicht, warum nicht?

Nein.

Das Trinkwasser in unserem Verbandsgebiet wird ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Dieses Grundwasser ist grundsätzlich frei von krankheitserregenden Mikroorganismen.

(Mit der Beantwortung der Frage 3 wurde bereits erläutert, dass die Beanstandungen ausschließlich in den Trinkwasserspeichern festzustellen waren. Die Brunnen und auch die Aufbereitungsanlagen waren alle ohne Beanstandung. Selbst beim Vorhandensein einer Ultrafiltration hätte diese in den vorliegenden Fällen nichts genutzt, weil die Trinkwasserspeicher hinter der Aufbereitungsstufe angeordnet sind.)

 

9.    Gab es eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung?

Dazu hat sich das Gesundheitsamt am 08.02.2012 wie folgt geäußert:

“Eine Gesundheitsgefährdung kann gegenwärtig nicht benannt werden. Gemäß Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung sind bei Grenzwertüberschreitungen aus Vorsorgegründen entsprechende Maßnahmen wie Abkochgebot, Trinkwasserdesinfektion erforderlich.”

 

10.    Welche Art von Erkrankungen sind aufgefallen? Gab es auffällige Meldungen bei örtlichen Ärzten?

Dazu hat sich das Gesundheitsamt am 08.02.2012 wie folgt geäußert:

“Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Trinkwasser gab es keine, auch erfolgten keine Anfragen oder Meldungen von Ärzten der Region.”

 

11.    Gab es eine Epidemie und welche übergeordneten Behörden sind informiert worden?

Dazu hat sich das Gesundheitsamt am 08.02.2012 wie folgt geäußert:

“Eine Epidemie gab es nicht. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern wird von den Gesundheitsämtern wöchentlich über die aktuelle Situation informiert.”

 

12.    Wie kann sicher gestellt werden, dass es keine weiteren Gesundheitsgefährdungen gibt?

Wie mit der Frage 9 beantwortet, gab es keine Gesundheitsgefährdungen.

 

13.    Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Vorfall?

  1. Weiterhin die strikte Einhaltung der Trinkwasserverordnung.
  2. Auswertung der Beanstandungen gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales MV, den ebenfalls betroffenen Wasserversorgungsbetrieben und weiteren Fachleuten.
  3. Einbeziehung unserer Fachverbände wie DVGW und BDEW sowie das DVGW-Technologiezentrum Wasser bei der weiteren Ursachenforschung.
  4. Aufbauend auf den Ergebnissen der Ursachenforschung werden bei Bedarf kurzfristig Maßnahmepläne erarbeitet.

 

 

Ergänzende Fragen der ZDF-Redaktion “Frontal 21” vom 13.02.2012 wurden von uns am 16.02.2012 wie folgt beantwortet:

1.    Wie wurde desinfiziert im Wasserwerk? 

In den Wasserwerken wurden zwei Aufbereitungsstoffe zur Trinkwasserdesinfektion verwendet, Calciumhypochlorit und Natriumhypochlorit.

 

2.    Wenn ja, wie viel davon wurde eingesetzt?

Die Höhe der Dosierung im Wasserwerk ist davon abhängig, ob die Chlorzugabe in den Reinwasserbehälter oder gleich ins Rohrnetz erfolgt. Entscheidend ist, dass die Verbraucher desinfiziertes Trinkwasser erhalten. Die Chlorkonzentration beim Verbraucher betrug im Mittel 0,1 bis 0,2 mg/ Liter.

 

3.    Was bedeutet der Satz Anfang auf S. 2? “In Malchin konnte mit der sofortigen Außerbetriebnahme des Trinkwasserspeichers einer TrinkwasserDES(?)infektion vorgebeugt werden … Dort wurde demnach gar nicht desinfiziert?”

In Malchin wurde nicht desinfiziert. Eine Desinfektion war nicht erforderlich, weil der Trinkwasserspeicher außer Betrieb genommen werden konnte.

 

4.    Wie aus ihrer Beantwortung der Frage 2 hervorgeht, wurden offenbar nur in den Trinkwasserspeichern Enterokokken festgestellt. Im Rohrnetz sind demnach gar keine Kontaminationen festgestellt worden? Somit hätten die Keime den Verbraucher gar nicht erreichen können, warum gab es dann eine Abkochempfehlung?

Dazu hat sich das Gesundheitsamt am 16.02.2012 wie folgt geäußert:

“Eine mikrobiologische Belastung des Wassers war auch im Netz zu verzeichnen. Ein Abkochgebot ist notwendig, da es ein Zeitfenster gibt: Beginn Desinfektion am Ausgang WW bis zu dem Zeitpunkt an dem das desinfizierte Wasser am Netzende (Verbraucher) ankommt. Durch im Verlaufe der Desinfektion mögliche Aufkeimungen im Verteilungsnetz, verursacht durch bestehende Biofilme, war ein Abkochgebot erforderlich.”