Die Abkochanordnung für die Haushalte Stavenhagen, Gülzow, Klockow, Kölpin, Neubauhof, Neu Jürgenstorf, Pribbenow, Reutershof, Stavenhof und Wüstgrabow gilt weiterhin
Am 26.11.2011 haben wir die Haushalte in Stavenhagen, Gülzow, Klockow, Kölpin, Neubauhof, Neu Jürgenstorf, Pribbenow, Reutershof, Stavenhof und Wüstgrabow über eine Abkochanordnung informiert. (Abkochanordnung (PDF nicht mehr verfügbar)). Seit diesem Tag wurden für diese Orte das Trinkwasser desinfiziert („gechlort“).
Der Trinkwasserspeicher des Wasserwerkes Stavenhagen 1 wurde am 02.12.2011 und der Speicher vom Wasserwerk 2 am 27.12.2011 gereinigt und desinfiziert. Das Trinkwasser des Wasserwerkes 1 wird zurzeit weiterhin gechlort. Davon betroffen sind in Stavenhagen die Straßen Gülzower Damm, Straße des Friedens, Straße am Wasserturm, Alter Sportplatz, Bei den Gärten und das Wohnhaus am Wasserwerk sowie die Ortschaften Gülzow, Neubauhof, Kölpin und Neu Jürgenstorf.
Im Wasserwerk 2, dieses versorgt die Altstadt von Stavenhagen, das Industriegebiet, die Lebensmittelbetriebe, sowie alle unter Wasserwerk 1 nicht genannten Straßen, wurde die Trinkwasserdesinfektion am 17.01.2012 eingestellt. In beiden Versorgungsgebieten wird zurzeit das Rohrnetz gespült und es werden an verschiedenen Stellen mikrobiologische Proben entnommen. Erst wenn an allen Probenahmestellen mehrere Analysen ohne Befunde nachgewiesen werden, gilt die gesamte Maßnahme als abgeschlossen.
Deshalb gilt die Abkochanordnung weiterhin.
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