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Die Abkochanordnung für die Haushalte Basepohl und Grammentin gilt weiterhin

Im Ergebnis routinemäßiger Untersuchungen im Wasserwerk Basepohl wurden Überschreitungen mikrobiologischer Parameter festgestellt. Als Verursacher wurden die Trinkwasserspeicher ausgemacht. Um eine Trinkwasserdesinfektion zu vermeiden, haben wir das Wasserwerk Basepohl am 20.10.2011 außer Betrieb genommen. Die Versorgung der Orte Basepohl und Grammentin erfolgte nun über das Wasserwerk Stavenhagen 2.

Bei Untersuchungen in weiteren Wasserwerken, so auch in Stavenhagen, wurden dann ebenfalls mikrobiologische Beanstandungen festgestellt. Es wurde daher erforderlich, die Haushalte von Basepohl und Grammentin, so wie die von Stavenhagen, über eine Abkochanordnung zu informieren. Das haben wir am 26.11.2011 getan. (Abkochanordnung (PDF nicht mehr verfügbar)) Parallel dazu wurde das Trinkwasser in allen Orten desinfiziert („gechlort„)

Nachdem die Ursachen für die mikrobiologischen Beanstandungen im Trinkwasserspeicher Basepohl beseitigt wurden, konnte am 16.12.2011 das Wasserwerk wieder in Betrieb genommen werden. Seit der Inbetriebnahme des Wasserwerkes wird das Trinkwasser nicht mehr gechlort. Zurzeit wird das Rohrnetz gespült und es werden an verschiedenen Stellen mikrobiologische Proben entnommen. Erst wenn an allen Probenahmestellen mehrere Analysen ohne Befunde nachgewiesen werden, gilt die gesamte Maßnahme als abgeschlossen.

Deshalb gilt die Abkochanordnung weiterhin.

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