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Abkochanordnung für die Haushalte Gädebehn, Friedrichsruh, Kleeth, Knorrendorf und Fouquenttin aufgehoben

Das Gesundheitsamt des Landkreises “Mecklenburgische Seenplatte” hat mit sofortiger Wirkung die Abkochanordnung vom 20.11.2011 aufgehoben. Diese wurde vorsorglich durch das Gesundheitsamt wegen mikrobiologischer Beanstandungen angeordnet. Parallel dazu wurde das Trinkwasser durch uns desinfiziert.

Diese und weitere durch uns eingeleiteten Maßnahmen, wie Reinigung und Desinfektion des Trinkwasserspeichers sowie Spülung des Versorgungsnetzes, waren erfolgreich. Durch mehrere Beprobungen wurde wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität nachgewiesen. Daraufhin hat das Gesundheitsamt mit Datum vom 31.01.2012 das Abkochgebot aufgehoben.

Die betroffenen Haushalte wurden bereits durch Postwurfsendung über die Aufhebung der Abkochanordnung informiert.

Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.

Wir möchten uns recht herzlich bei den betroffenen Kunden für das entgegengebrachte Verständnis bedanken.

 

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir sind für Sie

  • Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
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