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Abkochanordnung für die Haushalte Sülten und Sültenhof

Bei der Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Mikroorganismen kommen natürlicherweise in Grund-, Trink-, Mineralwässern etc. vor. In diesem Fall wurden Mikroorganismen ermittelt, die gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung im Trinkwasser nicht enthalten sein dürfen. Da eine gesicherte Aussage hinsichtlich der Auswirkung auf die Gesundheit bzw. des Wohlbefinden derzeit nicht getroffen werden kann, hat das Gesundheitsamt des Landkreises vorsorglich angeordnet, das ab der Versorgungsleitung der oben genannten Orte abzukochen.

Bitte beachten Sie dabei, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss.

Abkochordnung des WZV (PDF nicht mehr verfügbar)

Das Gleiche gilt für Wasser, das bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln verwendet wird (z.B. Salatputzen, Zähneputzen). Ebenso bei der Reinigung von Geräten oder Gefäßen. Duschen und Baden sind ohne Einschränkungen möglich.

Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Eine Desinfektionsanlage wurde installiert.

Während der Zeit der Desinfektion ist ein leichter Chlorgeruch möglich.

Bitte beachten Sie, dass desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.

Sofern die mikrobiologische Verunreinigung beseitigt worden ist, werden wir die Aufhebung dieser Anordnung bekannt geben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für Fragen unserer Kunden sind wir von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr, am Dienstag bis 18:00 Uhr und am Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer: 039954 361-0 erreichbar.

Ihr WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen